Berichte aus unseren Einrichtungen
Die Neuorganisation der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Niedersachsen
Peter Szynka - Beitrag zum 79. Deutschen Fürsorgetag
Die Neuorganisation der Hilfen nach §§ 67 bis 69 SGB XII hat in Niedersachsen zu einer neuen Form der Zusammenarbeit zwischen dem überörtlichen Sozialhilfeträger, den örtlichen Sozialhilfeträgern und der Freien Wohlfahrtspflege geführt. Die Kommunen sind weitgehend in die Aufgaben des überörtlichen Sozialhilfeträgers einbezogen worden und haben nunmehr die Verantwortung für die Gestaltung der Verträge mit der Freien Wohlfahrtspflege übernommen. Diese Verträge umfassen ein flächendeckendes System ambulanter Beratungsstellen, Tagesaufenthalte in den größeren Städten, ein Netz historisch gewachsener, stationärer Einrichtungen mit nachgehenden Hilfen sowie ein Programm zur Risikofinanzierung sog. Übergangswohnungen. Beim Land verbleiben die Fachaussicht und die Finanzierungsverantwortung für einen Teil der Aufgaben. Das Land stellt den Kommunen hierfür Sozialraumbudgets zur Verfügung und will seiner Steuerungsverantwortung im Rahmen einer Zielsteuerung nachkommen, an der auch die Freie Wohlfahrtspflege beteiligt ist. Der vorliegende Beitrag beschreibt, wie es zu dieser Neuorganisation kam.
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Tagesaufenthalt

Übernachtung

Tagessätze

Ambulante Hilfe

Stationäre Hilfe

Hilfe zur Arbeit

Zentrale Beratungsstelle
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